Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 07.08.2007 - 1 Ca 713/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,61615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.08.2007 - 1 Ca 713/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 7 Ta 265/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 7 Ta 265/07
Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung bei fehlender Abgabe einer …
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.08.2007, Az. 1 Ca 713/03 wird zurückgewiesen.Der Kläger hat beim Arbeitsgericht Koblenz einen Kündigungsrechtsstreit unter dem Aktenzeichen 1 Ca 1575/03 sowie einen Abmahnungsrechtsstreit unter dem Aktenzeichen 1 Ca 713/03 geführt.
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat am 23.10.2007 gegen die Aufhebungsentscheidung des Arbeitsgerichtes im Verfahren 1 Ca 713/03, die ihm am 24.09.2007 zugestellt worden ist, Beschwerde eingelegt.
Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vom 12.06.2003 im Verfahren 1 Ca 713/03 unter Berücksichtigung von § 124 Nr. 2, 2. Alternative ZPO zu Recht aufgehoben.