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   ArbG Koblenz, 07.08.2007 - 1 Ca 713/03   

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ArbG Koblenz, 07.08.2007 - 1 Ca 713/03 (https://dejure.org/2007,61615)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 07.08.2007 - 1 Ca 713/03 (https://dejure.org/2007,61615)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 07. August 2007 - 1 Ca 713/03 (https://dejure.org/2007,61615)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 7 Ta 265/07

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung bei fehlender Abgabe einer

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.08.2007, Az. 1 Ca 713/03 wird zurückgewiesen.

    Der Kläger hat beim Arbeitsgericht Koblenz einen Kündigungsrechtsstreit unter dem Aktenzeichen 1 Ca 1575/03 sowie einen Abmahnungsrechtsstreit unter dem Aktenzeichen 1 Ca 713/03 geführt.

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat am 23.10.2007 gegen die Aufhebungsentscheidung des Arbeitsgerichtes im Verfahren 1 Ca 713/03, die ihm am 24.09.2007 zugestellt worden ist, Beschwerde eingelegt.

    Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vom 12.06.2003 im Verfahren 1 Ca 713/03 unter Berücksichtigung von § 124 Nr. 2, 2. Alternative ZPO zu Recht aufgehoben.

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